Sind Handys nicht "vom Bordnetz unabhängig"? Nur bedingt. Wenn du nicht länger fährst, als der Akku deines Handys reicht, und wenn dein Handy nachweislich seewasserfest ist (= wasserdicht; nicht "spritzwassergeschützt"), dann reicht ein Handy als "Zweitgerät". Ansonsten nicht.
Im Zweifel bist DU beweispflichtig. Versicherungen und Gerichte lehnen sich da entspannt zurück und lassen dich den Beweis bringen, dass du deine "seemännische Sorgfaltsplficht" gewahrt hast.
Im Zeitalter von vollautomatischen Kartenplottern, handlichen GPS-Geräten und multifunktionsfähigen Handys samt Kartenfunktion und Positionslogging ist diese Frage durchaus berechtigt:
»Ist Karten-Navigation nicht was für Leute,
die in der Zeit stehengeblieben sind?«
Und die Antwort wäre aus vollem Herzen: »Ja doch!« ... gäbe es da nicht den Gesetzgeber, der uns vor eine schwierige Wahl stellt:
Aus rechtlichen Gründen musst du "zwei voneinander unabhängige Navigationssysteme an Bord" haben, von denen mindestens eines "vom Bordnetz unabhängig" sein muss.
Wenn du im Zweifelsfall also keinen Stress mit der Versicherung bekommen willst, musst du dir nun entweder einen Notstrom-Generator aufs Boot basteln ... oder du hast ein paar Seekarten im Fach liegen und kannst damit umgehen.
Suche dir aus, wie "Old-School" du sein willst...